Informationen

… für Sorgeberechtigte

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

gemeinsam werden wir Ihr Kind eine zeitlang in seiner/ihrer Erziehung und Entwicklung begleiten. Für dieses Vertrauen danken wir Ihnen. Sicher haben Sie noch viele Fragen, die wir im folgenden versuchen zu beantworten. Natürlich können Sie auch jederzeit persönlich mit uns Kontakt aufnehmen.

Wer sind wir?

Am 11.09.2001 gingen wir, die “Betreutes Wohnen Tarpholz GmbH & Co. KG“ an den Start, um Eltern bei der Erziehung Unterstützung zu bieten.

Somit sind wir nunmehr seit über 20 Jahren in der Jugendhilfe aktiv und können auf viele erfolgreiche Biografien und Hilfsangebote zurückblicken. Immer haben wir dabei mit Eltern und Erziehungsberechtigten eng zusammengearbeitet und gemeinsam Lösungen gesucht und umgesetzt.

Was bedeutet die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung über Tag und Nacht?

Die Erziehung in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in sonstigen betreuten Wohnformen ist in § 34 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG)) verankert:

„Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“

Wie können wir uns gegenseitig unterstützen?

Die Zusammenarbeit zwischen uns wird durch das SGB VIII verbindlich vorgeschrieben. Sie wird begründet mit der anzustrebenden Rückkehr Ihres Kindes in die Familie. Doch auch, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht realisiert werden kann, möchten wir mit Ihnen bzw. ihren weiteren Angehörigen gemeinsam arbeiten, vor allem, wenn es um wesentliche Entscheidungen und um die Lebensperspektive Ihrer Kinder geht.

Eltern- und Familienarbeit kann dazu beitragen, dass Ihr Kind von seinem Lebensumfeld nicht entfremdet wird, wenn die pädagogischen und beratenden Handlungen sich an den Lebenswelten von Kindern und Eltern orientieren.

Was können Sie als Eltern/Sorgeberechtigte tun, wenn sich Ihr Kind in unserer Einrichtung befindet?

Sie können und sollen den Heimaufenthalt Ihres Kindes auf vielfältige Weise unterstützen. Da die meisten Eltern oder Angehörige auch weiterhin das Sorgerecht haben, können Sie auch verantwortlich am Erziehungsgeschehen mitwirken.

Eine Beteiligung beginnt schon bei der Hilfeplanung und bei der Erörterung, welche Einrichtung dann die besten Unterstützungsmöglichkeiten bieten kann. Während des Heimaufenthaltes sollten Sie zu Ihrem Kind/Jugendlichen kontinuierliche Kontakte unterhalten.

In der Regel sind gegenseitige Besuche gewünscht. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind Briefe, Telefonate, Videokonferenzen sowie die Teilnahme an Festen, Feiern und dergleichen.

Mit uns sollte ein permanenter Austausch gepflegt, in gemeinsamen Gesprächen anstehende Probleme und Entwicklungen erörtert werden.

In den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen können Sie dann als kompetente Partner und Partnerinnen Ihre Meinung einbringen und mitbestimmen, welche pädagogischen Schritte weiterhin zu unternehmen sind und wie lange die Heimerziehung noch fortgesetzt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Dierk Petersen & Team

Sie brauchen Hilfe und Unterstützung?

So gehts weiter:

Wenn Sie Hilfe benötigen und die Unterstützung zur Erziehung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr örtliches Jugendamt. Das ist immer der erste Schritt!

Adressen bzw. Kontaktdaten finden Sie online (z. B. Jugendamt Kreis Schleswig-Flensburg). Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne und nehmen ggf. Kontakt mit uns auf. Gemeinsam wird dann ein Hilfeplan erstellt und eine evtl. Unterbringung in einer Einrichtung für Jugendhilfe vorbereitet.